Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie meine Geschäftsbedingungen für Hochzeiten & Events.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Veranstaltungsort:

Der Veranstalter verpflichtet sich die korrekte Adresse (für eine Navigationsgerät) auf der Buchungsbestätigung anzugeben. Verspätungen aufgrund unzureichender Adressangaben beim Veranstaltungsort sind nicht Erstattungsfähig.  Der Auftraggeber / Veranstalter haftet selbst bei unzureichenden Angaben.

 

Anreise /Aufbau:                                                

Der Veranstalter verpflichtet sich, Charlene Marketing & Events  den Veranstaltungsort

mindestens 30 Min.  (Kirche) oder 2 Stunden (Abendveranstaltung/Hochzeit)  vor Beginn der Veranstaltung

 zugänglich zu machen.

Für Abendveranstaltungen ( Hochzeiten ) benötigen wir eine Stellfläche von  mind. 2 x 3 m mit Stromanschluss & Tischskirting.

 

Aufenthaltszeit:                                 

Die Künstler / Akteure von Charlene Marketing & Events  erscheinen am Veranstaltungstag ca. 30 Min. vor der Veranstaltung. Außnahmen bzgl. fehlender Adressangaben / Verkehrsbedingter Natur (Stau)  sind hiervon ausgenommen.

 

Fahrgeld / Fahrzeit:                           

Wird abgerechnet nach der zur Festgage vereinbarten Spielzeit lt. Buchungsbestätigung.

Die Fahrtkostenpauschale beträgt 0,70 € pro Km vom Standort Barsbüttel aus berechnet.

 

Gage:                                                  

Charlene Marketing & Events  seine vereinbarte Gage in Euro incl. 19% MwSt., zahlbar vor der 

Veranstaltung in Bar.

Dem Veranstalter steht kein Minderungs- oder Rückbehaltungsrecht an der Gage zu.

 

Anzahlung                                          

Bei Abschluß des Vertrages kann eine Provisionsrechnung in Höhe von bis zu 30% der Gage fällig werden.

Der Kunde erhält nach Eingang der unterschrieben Buchungsbestätigung bei Charlene Marketing & Events  eine Provisionsrechnung der Fa. Charlene Marketing & Events  Die Provisionsrechnung muss bis zum vereinbarten Datum auf dem Konto der Charlene Marketing & Events  eingegangen sein, ansonsten ist der Künstler von seinem Erscheinen / seiner Leistung am Veranstaaltungstag entbunden. Die vereinbarte Gage (ausgenommen Fahrtkosten) wird trotzdem in voller Höhe fällig. Das Unterlassen der Proviosionszahlung ist nicht gleichbedeutend mit einer Strornierung des Vertrages.

 

Programm:                                          

Die darzubringenden Programminhalte werden vom Künstler unter Berücksichtigung der Veranstalterwünsche festgelegt. Die Liederauswahl erfolgt in Absprache mit dem Kunden vor dem Veranstaltungstag per Mail oder telefonisch.

Falls ein Künstler nicht in der Lage ist das gewünschte Lied zu singen ( Notfall ) wird ein ähnliches dem Genre entsprechendes Lied gewählt. Der Veranstalter wird immer informiert.

 

Technik:                                              

Grundsätzlich ist der Gesang in der Kirche Accapella, d.h. ohne Technische Hilfsmittel.

Je nach Buchung uns Absprache kann eine Gesangsanlage / Technik dazu gebucht werden.

In diesem Fall stellt Charlene Marketing & Events  oder der jeweilige Künstler  eine professionelle PA-Anlage zur Verfügung.

Gestellt werden als Abspielgeräte mp3 / SD / teilweise auch nooch CD.

 Der Veranstalter trägt Sorge für eine geeignete Stellfläche auf einer Bühne oder einer Freifläche.

Ein Stromanschluss mit einer 16A Absicherung stellt der Veranstalter Charlene Marketing & Events  Kostenfrei zur Verfügung.

Notstromaagregate oder nicht der gültigen VDE Norm entsprechende Stromanschlüße führen zu einer

Absage der Veranstaltung und gelten als Vertragsverstoß des Veranstalters gemäß Schadensersatzregelung.

Sollte die Technik vom Veranstalter gestellt werden, ist eine vorherige Absprache mit dem jeweiligen Künstler sowie eine

Abnahme durch den Künstler am Veranstaltungstag erforderlich.

 

GEMA:                                                  

Die Darbietung sind vom Veranstalter bei der zuständigen GEMA Niederlassung anzumelden, es ist hierbei der erhöhte Satz für das Abspielen von Tonträgerdublikaten sowie Digitalen Medien zu berücksichtigen. Der Veranstalter verpflichtet sich ausdrücklich eventuell anfallende Vergnügungssteuern, und/oder, GEMA-Gebühren in voller Höhe zu übernehmen.

 

Absage d.d. Veranstalter:                 

Der Veranstalter ist berechtigt den Auftritt unter Berücksichtigung folgender Schadenersatz Pauschalen abzusagen:

·          Bis 12 Monate vor der Veranstaltung : die Höhe der Anzahlung  in Höhe von 30%

·          Bis   4 Monate  vor der Veranstaltung: 70 % der Gage  

·          Ab   4 Monate vor  der Veranstaltung  100% der vereinbarten Gage.  

 

Absage durch den Künstler:

Bei Krankheit & Tonträgerproduktion / und TV Produktion betreffende Ereignisse seites des Künstlers, entfällt jegliche persönliche Bindung an die Buchungsbestätigung bzw. Buchung. Charlene Marketing & Events  wird sich jedoch um angemessenen Ersatzbemühen und den Veranstalter umgehend darüber informieren. Es können keine Schadenseratzansprüche geltend gemacht werden.

Im Falle eines Ausfalles wird die Provisionsrechnung erstattet.

 

Schadensersatz:        

Der Veranstalter haftet für alle Schäden, an allen, für diese Veranstaltung,

bereitgestellten Geräte der Musik die durch ihn oder Besucher seiner Veranstaltung

 entstehen, vollständig gegen Reparatur oder Neuwert. Im Falle von Verstößen

gegen eine Bestimmung aus der Buchuchsbestätigung,wird eine Vertragsstrafe in

Höhe von der im Vertrag vereinbarten Gage, mindestens jedoch einem Brutto Betrag

von 390,-€  für beide Seiten verbindlich vereinbart.

 

Fälle von höherer Gewalt, einschließlich unabwendbarer behördlicher Maßnahmen,

Streik, verkehrsbedingten Vorkommnissen (Stau), Unfall, Krankheiten usw., die die

Gestellung des Künstlers der Charlene Marketing & Events  unmöglich

machen, entbinden die Charlene Marketing & Events  von der vertraglichen

Vereinbarung und sie  wird -ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - bemüht

sein, entsprechenden Ersatz zu stellen. Unter diesen Voraussetzungen entfallen

alle Ansprüche aus diesem Vertrag.

                                                             

Rechtskraft:                                       

Der Vertrag wird rechtskräftig durch die Unterschrift des Veranstalters.

Sollten einzelnde Vertragspunkte sich im nachherein als rechtswidrig herausstellen,

oder werden, so bleiben die übrigenVertragspunkte davon unbenommen und beide

 Seiten verpflichten sich eine Übereinkunft zu erzielen.

(Salvatorische Klausel)

 

Zusatz:                                                

Alle sonstigen Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Mündliche Nebenabreden und Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.

 

Der Veranstalter erklärt sich durch Unterzeichnung der Buchungsbestätigung

zusätzlich damit einverstanden, dass die Charlene Marketing & Events  den

Namen des Veranstalters für seine Referenzen verwendet. Fotos und

Filmaufnahmen die während des Auftrittes entstanden sind, dürfen

Charlene Marketing & Events  für Werbezwecke (Druck, Internet etc.) verwendet  werden.

Der für den Veranstalter zeichnende erklärt hiermit seine Kenntnisnahme vom

Vertragsinhalt sowie seine Berechtigung zur Unterschrift.

 

Gerichtsstand im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag ist für

Beide Vertragspartner das Amtsgericht in Reinbek.

 

Stand 03/2017

Hier finden Sie mich

Charlene Wedding & Events

Kleeweg 1 a

22885 Barsbüttel

Tel. (Büro) +49 (0) 40 500 49 703

Mobil:       +49 (0)172 - 4061171

Email:  info@charlene.hamburg
            info@charlene.dj
 

unverbindliche Kontaktaufnahme gern unter: 

 

Tel.:   040 - 500 49 703

 

oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

 

 

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