Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Charlene Marketing & Events 

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Geschäftsverkehr mit unserer Kundschaft. 

Jeder Kunde erhält Einsicht in die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese steht zusätzlich zur öffentlichen Einsicht hier auch zum Download auf der Homepage zur Verfügung. Auf Wunsch wird diese auch bei Vertragsabschluss noch zusätzlich zur Auftragsbestätigung zugesendet.

 

Das Geschäftsverhältnis zwischen dem Kunden und Charlene (Marketing & Events / Wedding & Events bei Hochzeiten),  

ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Der Kunde darf sich darauf verlassen, dass Charlene Ihre Aufträge mit aller erforderlichen Sorgfalt

erledigt und dabei das Interesse des Kunden wahrt, soweit Charlene dazu im Einzelfall imstande ist. 

 

  • Nach Auftragserteilung durch den Kunden mit seiner Unterschrift und dem Erstellen einer Auftragsbestätigung seitens Charlene

            (Kann auch formlos mit einer Mail / Whats App o.ä. erfolgen) ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich.

 

  • Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Gage zahlbar am Ende der Veranstaltung in bar.

             Die Art und der Umfang der künstlerischen Darbietung von Charlene sind bekannt. Der Auftraggeber hat kein Rückhaltungsrecht                        aufgrund  der künstlerischen Darbietung / Programminhalte durch Charlene. 

 

  • Vorzeitige Vertragsbeendigung und Schadenersatz/Vertragsstrafe

 Eine vorzeitige Beendigung (zum Beispiel durch Kündigung) des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, ist ausgeschlossen. Die Kündigung aus wichtigem Grund und / oder die Ausübung gesetzlicher Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

Wird das Vertragsverhältnis, gleich aus welchem Grund durch den Auftraggeber beendet, erhält Charlene Marketing  & Events eine prozentuale Entschädigung, die an die Buchungs-Gepflogenheiten der Branche als Eventmusiker angepasst ist. Diese staffelt sich wie folgt:

Bis 10 Monate vor der Veranstaltung: werden 30% der vereinbarten Vergütung fällig.

Bis   4 Monate vor der Veranstaltung: werden 70 % der vereinbarten Vergütung fällig.

Ab   4 Monate vor der Veranstaltung:  werden 100 % der vereinbarten Vergütung fällig.

 

  • Bei Verhinderung durch kurzfristige Erkrankung wird Charlene versuchen gleichwertigen Ersatz als DJ zu stellen. 
  • Der Ausfall als individuelle Sängerin ist leider nicht zu ersetzen und auch hier wird sich -ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – bemüht einen entsprechenden Ersatz zu stellen.
  • Höhere Gewalt entbindet von der Konventionalstrafe.
  • Die Musiker / Helfer erhalten Speisen und Getränke im Normalen Umfang vom Veranstalter.
  • Die vereinbarte Gage beinhaltet Technik und Dienstleistung (DJ/Gesang), Fahrtkosten, Spesen, Zusatzkosten (z.B. Parkticket) werden gesondert abgerechnet. Die Fahrkostenpauschale ist freibleibend, derzeit beläuft sich die Pauschale bei 1,10€ / km, berechnet vom Ausgangspunkt

Geschäftssitz Charlene Marketing & Events in Barsbüttel. Ab 90Min, Fahrzeit ist Charlene eine kostenlose Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. 

  • Der Veranstalter verpflichtet sich die korrekte Adresse (für eine Navigationsgerät) auf der Buchungsbestätigung anzugeben. Verspätungen aufgrund unzureichender Adressangaben beim Veranstaltungsort sind nicht Erstattungsfähig.  Der Auftraggeber / Veranstalter haftet selbst bei unzureichenden Angaben.
  • Die Gage wird gegenüber Dritten vertraulich behandelt. 
  • Der Veranstalter haftet für alle Schäden an der Musik- sowie Lichtanlage und den dazugehörigen Geräten, die durch ihn oder Besucher seiner Veranstaltung entstehen. 
  • Der Veranstalter versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen Vorschriften entgegenstehen.
  • Die GEMA und KSK Gebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des Veranstalters und sind auch durch diesen anzumelden und abzuführen. 
  • Mündliche Absprachen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung. 

Der Veranstalter erklärt sich durch Unterzeichnung der Buchungsbestätigung zusätzlich damit einverstanden, dass die Charlene Marketing &

Events den Namen des Veranstalters für seine Referenzen verwendet. Fotos und Filmaufnahmen die während des Auftrittes entstanden sind,

dürfen von Charlene Marketing & Events für Werbezwecke (Druck, Internet etc.) verwendet werden.

Der für den Veranstalter zeichnende erklärt hiermit seine Kenntnisnahme vom Vertragsinhalt sowie seine Berechtigung zur Unterschrift.

Gerichtsstand im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag ist für beide Vertragspartner das Amtsgericht in Reinbek.

 

Stand 10/2023

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